Ergänzend zu einer Finanzierung können wir Ihnen zusammen mit unserem Partner VICTORIA eine Maschinenbruchversicherung anbieten. Eine regelmäßige Pflege und Wartung Ihrer Maschine sorgt dafür, dass Sie den vollen Nutzen aus Ihrer Investition ziehen können. Leider verläuft im Leben nicht immer alles reibungslos und es können Ereignisse auftreten, auf die Sie beim besten Willen kein Einfluss haben.


Deshalb hat probst Finance zusammen mit der VICTORIA Versicherung AG die Maschinenbruchversicherung entwickelt. Die Maschinenbruchversicherung bietet während der gesamten Dauer Ihres Kredit– und Leasingvertrages den idealen Schutz gegen unvorhergesehene Gefahren an den von Ihnen geleasten oder durch Kredit finanzierten fahrbaren oder transportablen Geräten.

Versichert werden können nahezu alle Probst-Geräte.

 

Maschinenbruchversicherung

Die Maschinenbruchversicherung bietet während der gesamten Dauer des Kredit- und Leasingvertrages - wenn gewünscht, auch darüber hinaus - den idealen Schutz gegen unvorhergesehene Gefahren an den vom Kunden geleasten oder durch Kredit finanzierten fahrbaren oder transportablen Geräten.


Versicherte Gefahren, z.B.:
Unvorhergesehene Sachschäden, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Frost, Erdbeben, Überschwemmung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

Beitragsberechnung:

Grundlage ist der Kaufpreis. Bei Mietverträgen der Listenpreis.

Folgende Selbstbehalte sind möglich:

Selbstbehalt

Prämiensatz

zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungssteuer p.a.*       

500,- EUR 0,7937 %
2.500,- EUR 0,6417 %
5.000,- EUR 0,4053 %
* bei einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren, nur Neumaschinen-Konditionen, für Gebrauchte auf Anfrage

 

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung sichert die Verpflichtungen aus Kredit- und Leasingverträgen gegen die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit ab. Die Versicherungslaufzeit richtet sich in der Regel nach der Laufzeit des Kredit- bzw. Leasingsvertrages.

Todesfall

Stirbt die versicherte Person während dieser Laufzeit, werden die Forderungen aus dem Finanzierungs- bzw. aus dem Leasingvertrag beglichen.

Arbeitsunfähigkeit

Wird der Versicherte während der Vertragsdauer arbeitsunfähig, übernimmt die Versicherung nach Ablauf von 3 Monaten die vereinbarten Kredit- und Leasingraten.

Jahresprämie

in % des finanzierten Kapitals pro Jahr der Versicherungsdauer

  • Tod (Restschuld): 0,26 %
  • Tod/Arbeitsunfähigkeit: 0,76 %

Gerne stehen Ihnen unsere probst Finance Experten im Außendienst für eine Beratung zur Verfügung.

 

 

 

 
 
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